Altbestände und konservatorisch gefährdete Bestände an dezentralen Standorten der Universitätsbibliothek
Beschluss der Kommission für die Angelegenheiten der Universitätsbibliothek und des Zentrums für Sprachen und Mediendidaktik vom 28.06.2004, Umsetzungsauftrag der Universitätsleitung an die Universitätsbibliothek vom 03.05.2005 (Gz. 02-300.020-1/05)
Zur verbesserten Bestandserhaltung und Gewährleistung einer gesicherten Benutzung werden folgende Regelungen erlassen:
1. Kriterien zur Übernahme gefährdeter Bestände in das Rara-Magazin der Zentralbibliothek
Die UB übernimmt als Archivbibliothek der Universität Würzburg alle Altbestände in das Rara-Magazin der Zentralbibliothek am Hubland, wenn es der Wert und der Erhaltungszustand der Medien erfordern und es sich nicht um Bestände handelt, die in der Zentralbibliothek schon in einem weiteren Exemplar vorhanden sind:
- Erscheinungsjahr vor 1800
- Medien mit einem Wert über € 250 (aktueller Antiquariatspreis)
2. Begrenzung der Handapparate
Die UB gewährleistet die sachgerechte Archivierung, Sicherung, Katalogisierung, Benutzung und ggf. Restaurierung bestandsgefährdeter Medien in einem Exemplar.
- Durch Aufbewahrung im Rara-Magazin der Zentralbibliothek sind optimale konservatorische Bedingungen gegeben (T: 20°C, rF: 50-55% ohne größere Klimaschwankungen, Lichtschutz, mehrfach gesichertes Magazin).
- Die Benutzung der übernommenen Medien erfolgt nach den üblichen Kriterien der UB für Rara-Bestände (Magazinbestellung, Benutzung in den Lesesälen, Überwachung etwaiger Kopierverbote). Die Bereitstellung zu besonderen Konditionen oder zur Ausleihe ist bei speziellem Grund (Seminar etc.) auf Antrag bei der Abteilung Handschriften und Alte Drucke bzw. der Abteilung Fränkische Landeskunde möglich.
- Angesichts der beschränkten Haushaltsmittel und Magazinierungsmöglichkeiten kann dauerhaft nur die Erhaltung eines Exemplars eines Titels sichergestellt werden. Die UB kann im Einvernehmen mit den betroffenen Lehrstühlen Dubletten ohne weiteren intrinsischen Wert (z.B. kein besonderer Einband, keine besonderen lllustrationen, keine handschriftlichen Glossen) an andere bayerische Bibliotheken weitergeben oder über den Antiquariatshandel verkaufen.
3. Auftrag an die Universitätsbibliothek
Die unter (1) und (2) genannten Kriterien zur Abgabe und künftigen Verwaltung von Altbeständen gelten in allen Einrichtungen der Universität und sind entsprechend bekannt zu geben. lhre Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit und in Absprache mit den betroffenen Teil-, lnstituts- und Lehrstuhlbibliotheken.
Die Universitätsbibliothek wird beauftragt, sich intensiv an der Erstellung eines landesweiten Bestandserhaltungs- und Entsäuerungskonzeptes bzw. an einem ergänzenden Konzept zur Verfilmung und Digitalisierung mit einer entsprechenden zentralen Mittelzuweisung zu beteiligen.