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Informationen für Personen mit Behinderung & chronischer Erkrankung

Der Haupteingang (Südeingang) der Zentralbibliothek ist behindertengerecht angelegt.

In der Zentralbibliothek ist ein Aufzug zu den einzelnen Lesesälen vorhanden. Eine behindertengerechte Toilette finden Sie im Erdgeschoß. Die Abstände zwischen den Regalen in den Lesesälen reichen möglicherweise für Rollstühle nicht aus.

Die Tiefgarage unter der Zentralbibliothek ist zurzeit wegen Sanierungsarbeiten geschlossen. Aus der Tiefgarage wird künftig ein neuer Aufzug direkt auf den roten Platz vor der Bibliothek führen. Von dort aus ist der Haupteingang (Südeingang) barrierefrei erreichbar.

Weitere Informationen

Falls Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie die Zentralbibliothek intensiv benutzen, bieten wir Ihnen zeitlich befristet Dauerschließfächer an.

Bitte wenden Sie sich hierfür an die Leihstellenverwaltung (Tel. +49 931 31-85929, Mo-Do 8:30-16:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr, ub-ausleihe@uni-wuerzburg.de).

Im Großen Lesesaal 2 der Zentralbibliothek ist der Einzelarbeitsraum 222 als Arbeitsplatz für Personen mit Behinderung & chronischer Erkrankung reserviert.

Der Raum ist gut beleuchtet und verfügt über ein hausinternes Telefon, über das Sie bei Bedarf unser Personal an der Information (Tel. 85906) erreichen können. Sie erhalten den Schlüssel für den Arbeitsraum 222 an der Information im Erdgeschoss.

Wenn Sie den Bildschirm Ihres Laptops vergrößert anzeigen lassen wollen, steht Ihnen hierfür ein großer Monitor zur Verfügung, den Sie über ein vorhandenes HDMI-Kabel anschließen können.

Sie erhalten den Schlüssel für den Arbeitsraum 222 an der Information im Erdgeschoss. Der Schlüssel wird bei der Ausgabe auf Ihr Bibliothekskonto verbucht und muss noch am selben Tag, spätestens 15 Minuten vor Schließung der Bibliothek, zurückgegeben werden. Nicht zurückgegebene Schlüssel fordern wir kostenpflichtig zurück.

Als Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung können Sie, sofern dies behinderungs- oder krankheitsbedingt geboten ist, auf Antrag folgende besondere Ausleihbedingungen erhalten:

  • Die Grundleihfrist für die ausleihbaren Medien der Zentralbibliothek und der Lehrbuchsammlung Recht erhöht sich von 30 auf 60 Öffnungstage. Sofern kein Anderer eine Vormerkung gemacht hat, können Sie Ihre Medien bis zu viermal um je weitere 30 Öffnungstage verlängern.
     
  • Die Verlängerung der Leihfrist ist auch telefonisch in der Leihstellenverwaltung der Zentralbibliothek möglich (Tel. +49 931 31-85929, Mo-Do 8:30-16:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr).
     
  • Bei DVDs und Videos (Signaturanfang "17/") erhöht sich Ihre Grundleihfrist von sieben auf vierzehn Öffnungstage, Verlängerungen sind jedoch nicht möglich.
     
  • Bei rückgabepflichtigen Medien, die Sie über die Fernleihe bestellt haben, gelten unverändert die von der gebenden Bibliothek festgelegten Benutzungsbedingungen.
     
  • In begründeten Einzelfällen können Sie individuelle Sonderregelungen für die Kurzausleihe von Präsenzbeständen der Zentralbibliothek mit der Leihstellenverwaltung vereinbaren (Tel.  +49 931 31-85929, Mo-Do 8:30-16:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr).
     
  • Bei Ausleihen aus den Teilbibliotheken erhalten Sie die Bedingungen der "Sonderausleihe" gemäß den Rahmenrichtlinien für die Benutzung der Teilbibliotheken (PDF, 187 KB), das heißt in der Regel eine Leihfrist von 14 Tagen.
     
  • Bei Bedarf erhalten Sie besondere Unterstützung durch das Bibliothekspersonal, zum Beispiel bei der Entnahme von Büchern aus Regalen oder bei telefonischen Auskünften über die Verfügbarkeit von Literatur.
     
  • Für die Einhaltung der Leihfristen sind Sie selbst verantwortlich. Sollten Sie Ihre entliehenen Medien nicht fristgerecht zurückgeben, erhalten Sie von uns kostenpflichtige Aufforderungen zur Medienrückgabe. Hier sind keine Vergünstigungen möglich.

Mit diesen besonderen Ausleihbedingungen möchte die Universitätsbibliothek einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung leisten. In begründeten Einzelfällen können diese Ausleihbedingungen aber auch Personen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, welche nicht an der Universität Würzburg studieren, gewährt werden.

Ihren Antrag auf die Gewährung besonderer Ausleihbedingungen richten Sie bitte an die Leitung der Abteilung Benutzungsdienste (Frank Blümig, Tel. +49 931 31-85946, frank.bluemig@uni-wuerzburg.de. Postanschrift: Universitätsbibliothek, Abt. Benutzungsdienste, Am Hubland, 97074 Würzburg).

Antragsformular (PDF, 111 KB)

Merkblatt Besondere Ausleihbedingungen (PDF, 38 KB)