Die Obergeschosse der Zentralbibliothek und die Lesesäle der Teilbibliotheken sind Lesesaalbereiche in denen im Interesse aller Bibliotheksbenutzer besondere Verhaltensregeln gelten.
In die Lesesaalbereiche dürfen Sie keine Mäntel, Anoraks, Taschen, Rucksäcke und Laptoptaschen mitnehmen. Hierfür stehen Ihnen Garderobenschränke zur Verfügung.
Auf Wunsch erhalten Sie in der Leihstelle der Zentralbibliothek und an den Auskunftsplätzen in vielen Teilbibliotheken transparente Plastiktüten für die Mitnahme Ihrer Laptops und Arbeitsmaterialien in die Lesesäle.
In den Lesesälen ist stets absolute Ruhe zu halten. Die Benutzung von Handys ist in den Lesesälen untersagt.
Bibliotheksbenutzer, die an einem Arbeitsplatz in den Lesesälen im 1. und 2. Obergeschoss der Zentralbibliothek arbeiten, dürfen diesen Arbeitsplatz für maximal 1 Stunde verlassen und stellen hierfür die aktuelle Uhrzeit auf einer Pausenscheibe ein. Wird keine Pausenscheibe ausgelegt oder die maximale Pausendauer überschritten, dürfen andere Bibliotheksbenutzer den Platz übernehmen.
Es ist erlaubt, durchsichtige Wasserflaschen (aber keine Becher!) in die Lesesäle im 1. und 2. Obergeschoss der Zentralbibliothek und in die Teilbibliotheken mitzunehmen. Alle anderen Getränke und Esswaren dürfen auch weiterhin nur außerhalb der Lesesäle bzw. außerhalb der Teilbibliotheken aufbewahrt und verzehrt werden. In der Zentralbibliothek steht hierfür das UB-Café im 1. Obergeschoss zur Verfügung.
Im Lesesaal Sondersammlungen im 3. Obergeschoss der Zentralbibliothek, in dem besonders wertvolle und schützenswerte Bestände benutzt werden, ist die Mitnahme jeglicher Getränke und Speisen weiterhin nicht erlaubt.