Leihfrist

Mit der Beachtung Ihrer Leihfristen und der fristgemäßen Rückgabe der von Ihnen entliehenen Medien verhindern Sie kostenpflichtige Aufforderungen zur Medienrückgabe.

Zentralbibliothek

Die Leihfrist für die verschiedenen ausleihbaren Medien der Zentralbibliothek beträgt 30 Öffnungstage und kann bis zu 2 mal um weitere 30 Öffnungstage verlängert werden. Medien, die andere Nutzer vorgemerkt haben, können nicht verlängert werden.
Eine Ausnahme bilden die DVDs und Videos (Lokalkennzeichen "17/"): Hier gilt eine Leihfrist von 3 Öffnungstagen, die nicht verlängert werden kann.
Die Leihfristen der von Ihnen entliehenen Medien entnehmen Sie Ihrem Konto im Katalog nach Anmeldung mit Benutzernummer und Passwort. Dort erfahren Sie auch, ob Sie die entliehenen Medien verlängern können.
Wenn Sie sich in der Leihstelle den Schlüssel für einen Einzel- oder Gruppenarbeitsraum oder einen Kopfhörer ausleihen, müssen Sie diese noch am selben Tag vor Schließung der Bibliothek zurückgeben.

Teilbibliotheken

Teilbibliotheksbestände (erkennbar am 3-stelligen Lokalkennzeichen) sind in der Regel nicht ausleihbar. Ihre Benutzung ist in den "Rahmenrichtlinien für die Benutzung der Teilbibliotheken" festgelegt.

Fernleihe

Bei Medien, die Sie über die Fernleihe bestellt haben, werden Leihfrist und Verlängerungsmöglichkeiten von der Lieferbibliothek festgelegt. In der Regel können Sie aber auch hier von 30 Öffnungstagen (ab der Bereitstellung zur Abholung) und 1-2 Verlängerungsmöglichkeiten ausgehen. Bei rückgabepflichtigen Fernleihmedien wird die Liegezeit bis zur Abholung auf die Leihfrist angerechnet.
Die Leihfristen der von Ihnen entliehenen Medien entnehmen Sie über
"Konto / Kontostand / Unterkonto Fernleihen" dem Katalog. Dort erfahren Sie auch, ob Sie die entliehenen Medien verlängern können.