Verhalten in der Bibliothek

Grundlage für die Benutzung der Bibliothek ist die Allgemeine Benützungsordnung der bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18.8.1993 (BayRS2240-3-K).
§ 7(1): "Die Benützer haben sich so zu verhalten, daß kein anderer in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt und der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird sowie Werke, Kataloge, Einrichtungen, Geräte usw. keinen Schaden leiden. Die Benützer sind verpflichtet, die Anordnungen der Bibliothek zu beachten."

Verhalten in der Bibliothek

  • Mäntel, Anoraks, Taschen, Rucksäcke und Laptoptaschen dürfen Sie nicht in den Lesesaalbereich mitnehmen. Hierfür stehen Ihnen Garderobenschränke zur Verfügung.
  • Auf Wunsch erhalten Sie in der Leihstelle der Zentralbibliothek und an den Auskunftsplätzen in vielen Teilbibliotheken transparente Plastiktüten für die Mitnahme Ihrer Laptops und Arbeitsmaterialien in den Lesesaalbereich.
  • Falls Sie eigene Arbeitsmaterialien in den Lesesaalbereich mitnehmen, zeigen Sie diese Gegenstände bitte beim Verlassen des Lesesaalbereichs an der Leihstelle der Zentralbibliothek bzw. der Teilbibliotheksaufsicht unaufgefordert vor.
  • In den Lesesälen ist stets absolute Ruhe zu halten. Die Benutzung von Handys ist in den Lesesälen untersagt.
  • Bibliotheksbenutzer, die an einem Arbeitsplatz in den Lesesälen im 1. und 2. Obergeschoss der Zentralbibliothek arbeiten, dürfen diesen Arbeitsplatz für maximal 1 Stunde verlassen und stellen hierfür die aktuelle Uhrzeit auf einer Pausenscheibe ein. Wird keine Pausenscheibe ausgelegt oder die maximale Pausendauer überschritten, dürfen andere Bibliotheksbenutzer den Platz übernehmen.
  • Es ist erlaubt, durchsichtige Wasserflaschen (aber keine Becher!) in die Lesesäle im 1. und 2. Obergeschoss der Zentralbibliothek und in die Teilbibliotheken mitzunehmen. Alle anderen Getränke und Esswaren dürfen auch weiterhin nur außerhalb der Lesesäle bzw. außerhalb der Teilbibliotheken aufbewahrt und verzehrt werden. In der Zentralbibliothek steht hierfür das UB-Café im 1. Obergeschoss der zur Verfügung.
  • Im Lesesaal Sondersammlungen im 3. Obergeschoss der Zentralbibliothek, in dem besonders wertvolle und schützenswerte Bestände benutzt werden, ist die Mitnahme jeglicher Getränke und Speisen nicht erlaubt.
  • Im Infozentrum der Zentralbibliothek sind Esswaren und Getränke an den PC-Arbeitsplätzen ebenfalls nicht erlaubt (Ausnahme: wieder verschließbare Flaschen für Getränke). 
  • Das gesamte Gebäude der Zentralbibliothek ist eine rauchfreie Zone.
  • Tiere müssen außerhalb der Bibliothek bleiben.
  • Diebstähle und Buchbeschädigungen werden angezeigt.

Das Personal der Bibliothek ist angewiesen, auf die Einhaltung dieser Anordnungen zu achten. Wir bitten im allgemeinen Interesse um Verständnis für diese Maßnahmen.