Entliehene Medien geben Sie bitte spätestens zum Leihfristende zurück. Die Universitätsbibliothek ist sonst entsprechend der Allgemeinen Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken dazu verpflichtet, Sie kostenpflichtig zur Rückgabe der entliehenen Medien aufzufordern. Dabei fallen nach Art. 1, 2, 6, 8 und 13 des Kostengesetzes und der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz folgende Gebühren an:
| 1. Aufforderung zur Medienrückgabe | EUR 7.50 |
| 2. Aufforderung zur Medienrückgabe | EUR 10.00 |
| 3. Aufforderung zur Medienrückgabe | EUR 20.00 zzgl. Porto |
| 4. Leistungsbescheid (Festsetzung der Kosten | |
| für die Ersatzbeschaffung / des Wertersatzes) | EUR 30.00 zzgl. Porto |
Sollten Sie die fristgemäße Rückgabe der bei uns entliehenen Medien versäumen und von uns kostenpflichtig zur Medienrückgabe aufgefordert werden, müssen Sie die zurückgeforderten Medien sofort zurückgeben.
Die mit unserer Aufforderung verbundene Verwaltungsgebühr können Sie entweder unter Angabe des in unserem Schreiben genannten Buchungskennzeichens an die Staatsoberkasse Bayern überweisen oder in der Leihstelle der Zentralbibliothek bar bezahlen. Die Barzahlung ist am Sonntag nicht möglich.