Der Lesesaal Sondersammlungen ist der Benutzung von Sonderbeständen, Medien mit Benutzungsauflagen und Büchern aus der Handbibliothek (30/…) vorbehalten.
Zur Einsichtnahme in Sonderbestände (Handschriften, Inkunabeln, seltene Drucke, Grafik, Nachlässe & Autografen, Stücke der Einbandsammlung) ist ein schriftlicher Antrag und die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Wenn Sie Sonderbestände benutzen möchten, empfehlen wir Ihnen außerdem dringend, sich vorher bei uns anzumelden. Sie vermeiden damit längere Wartezeiten oder gar einen ergebnislosen Besuch.
Sonstige Medien mit Erscheinungsjahr 1501 – 1800 können in der Regel ohne Benutzungsantrag im Lesesaal eingesehen werden.
Zum Schutz wertvoller Bestände sind im Lesesaal Sondersammlungen besondere Benutzungsmodalitäten erforderlich, für die wir um Verständnis bitten.