Kopien
In der Regel unterliegen alle Bücher, die Ihnen im Lesesaal Sondersammlungen zur Verfügung gestellt werden, einem Kopierverbot. Sie können für diese Medien jedoch einen Reproduktionsauftrag erteilen, den unser Fachpersonal gerne für Sie ausführt. Beachten Sie jedoch, dass aus konservatorischen Gründen nicht jede Form der Reproduktion immer möglich ist bzw. einzelne Medien unter Umständen gar nicht reproduziert werden können.
Für die Bestellung verwenden Sie bitte unser Auftragsformular für Reproarbeiten.
Bei Medien, die Sie über die Fernleihe erhalten, legt die Bibliothek, die das Buch bereit stellt, die Reproduktionsbedingungen fest. Wir haben keinen Einfluss auf diese Vorgaben.
Veröffentlichungen
Die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (§§ 9, 25) sieht vor: Für die bildliche Wiedergabe von Sonderbeständen müssen Sie vor der Publikation die schriftliche Genehmigung der Bibliothek einholen. Die benutzten Materialien sind mit Herkunftsnachweis und Signatur zu publizieren. Ein Belegexemplar ist der Bibliothek kostenlos zu überlassen.
Die Reproduktionsgenehmigung ist gemäß Bayerischem Kostenverzeichnis in der Regel entgeltpflichtig (gestaffelt nach Art und Umfang der Reproduktion, Mindestgebühr EUR 12,50).
Bei Verlagspublikationen und gewerblichem Veröffentlichungszweck wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, der Verwendungsrechte, Zitierkonventionen und an die Bibliothek zu entrichtende Entgelte regelt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Veröffentlichungsplänen vorab schriftlich an uns:
handschriften@bibliothek.uni-wuerzburg.de