Nachlässe und Autografen sind ausschließlich im Lesesaal Sondersammlungen benutzbar.
Für die Einsichtnahme in Nachlass- und Autografenbeständen ist ein ausgefüllter Benutzungsantrag und die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Zusätzlich kann die Benutzbarkeit von Nachlassmaterialien aufgrund rechtlicher Auflagen (z.B. Persönlichkeitsschutzrechte) weiter eingeschränkt sein.
Nachlässe neueren Datums sind zum Teil noch nicht geordnet und katalogisiert. Sie können deshalb unter Umständen nicht oder nur ausschnitthaft eingesehen werden.
Bitte setzen Sie sich deshalb immer vorab mit der Abteilung Handschriften und Alte Drucke in Verbindung.